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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15 (https://dejure.org/2015,9690)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2015 - 10 Ta 73/15 (https://dejure.org/2015,9690)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 10 Ta 73/15 (https://dejure.org/2015,9690)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses genommen, so berührt dies seine Würde als Mensch (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84).

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die "Treupflicht des Arbeitgebers" aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 m.w.N.).

    Die Nichtberücksichtigung dieser ideellen Interessen des Arbeitnehmers im Dienstvertragsrecht des BGB stellt sich auf dem Boden des Grundgesetzes und seiner in den Art. 1 und 2 getroffenen Wertentscheidung heute als eine Regelungslücke dar, die durch die grundsätzliche Anerkennung eines arbeitsvertragsrechtlichen Beschäftigungsanspruchs zu schließen ist (BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 m.w.N.).

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte "zu verhindern" (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie ausführlich ArbG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13).

    Im Hinblick auf den drohenden (endgültigen) Rechtsverlust bedarf es gesonderter Tatsachen zum Verfügungsgrund zunächst nicht (vgl. ArbG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13 m.w.N. in den dortigen Fußnoten 112 und 113).

  • OLG Koblenz, 23.02.2011 - 9 W 698/10

    "widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Regelmäßig wird ihm aber mindestens ein Monat zugebilligt, wobei diese Frist sich um Zeiträume, die eine Verzögerung rechtfertigen, verlängert (OLG Koblenz NJW-RR 2011, 624).
  • LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93

    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Das gilt etwa dort, wo die Verwirklichung von (mutmaßlichen) Gläubigerrechten - namentlich wegen Zeitablaufs - ausschließlich durch ihre Befriedigung vor Erwirkung eines vollstreckbaren Titels im ordentlichen Verfahren erreichbar ist (vgl. LAG München, Urteil vom 10 Februar 1994 - 5 Sa 969/93) und daher die Verweigerung richterlicher Intervention ihrerseits "vollendete Tatsachen" schaffen würde (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 31. August 2000 - 10 Sa 1728/00).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte "zu verhindern" (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie ausführlich ArbG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2013 - 28 Ga 178/13).
  • LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00

    Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Das gilt etwa dort, wo die Verwirklichung von (mutmaßlichen) Gläubigerrechten - namentlich wegen Zeitablaufs - ausschließlich durch ihre Befriedigung vor Erwirkung eines vollstreckbaren Titels im ordentlichen Verfahren erreichbar ist (vgl. LAG München, Urteil vom 10 Februar 1994 - 5 Sa 969/93) und daher die Verweigerung richterlicher Intervention ihrerseits "vollendete Tatsachen" schaffen würde (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 31. August 2000 - 10 Sa 1728/00).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Die in den Grundrechtsnormen enthaltene objektive Wertordnung gilt als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts und wirkt deshalb auch auf das Privatrecht ein (vgl. grundlegend etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1973 - 1 BvR 112/65).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Die in Ziffer 1 beschriebene Abwägung der wechselseitigen Interessen verlangt zunächst, dass sich das Gericht schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15
    Das genügt zunächst auch, um der Klägerin den Vorrang vor etwaigen Gegenbelangen der vertragswidrig handelnden Beklagten einzuräumen (ArbG Berlin, Urteil vom 18. September 2009 - 28 Ga 15428/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - L 5 AS 1357/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Denn der Grundsatz der "Selbstwiderlegung" (in der Regel kein Anordnungsgrund, wenn die drohende oder bereits eingetretene Zwangslage, die durch den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung abgewendet oder beseitigt werden soll, auf einem selbstverschuldeten, dringlichkeitsschädlichem Tun oder Unterlassen des Antragstellers beruht) ist allgemein gültig (vgl. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 940 Rn. 4; Huber in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 935 Rn. 13, § 940 Rn. 4, Hintz/Lowe, SGG, 1. Aufl. 2012, § 86b Rn. 135; Meßling, in: Hennig, SGG, Lsbl., § 86b Rn. 164; Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Aufl. 2012, § 86b Rn. 94; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 132; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Lsbl., § 123 Rn. 87a; Kammergericht ?KG?, Urteil vom 9. Februar 2001, 5 U 9667/00; KG, Beschluss vom 30. Januar 2014, 22 W 44/13; Oberlandesgericht ?OLG? Celle, Beschluss vom 9. Juli 2008, 13 U 144/08; VG Bremen, Beschluss vom 6. Juli 2011, 5 V 304/11; Landesarbeitsgericht ?LArbG? Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2015, 10 Ta 73/15).
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